Als zuzahlungsfrei wird ein Arzneimittel dann bezeichnet, wenn die Zuzahlungen komplett von den Krankenkassen übernommen werden. Dies ist der Fall, wenn der Preis inklusive Mehrwertsteuer 30% unterhalb der Festbetragsgrenze liegt. Zuzahlungsfreie Arzneimittel sind speziell gelistet.
Außergewöhnlich hochwertige Bewertungen werden mit dem Prädikats-Siegel ausgezeichnet.