Ratgeber Software-Lizenzen
Im Arbeits- und Büroalltag ist der Einsatz moderner Hardware und Software für die Datenverarbeitung nicht mehr wegzudenken. Um die anfallenden Arbeiten effektiv und effizient zu erledigen, werden neben einer leistungsfähigen und möglichst energiesparenden Hardware auch jede Menge Software benötigt. Es gibt eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten von Software im Rahmen moderner Kommunikations- und Informationstechniksystem. Beispielsweise beim Start des Computers wird ein Betriebssystem und verschiedene Treiber benötigt. Beim Abrufen und Schreiben von E-Mails benötigen Sie nicht nur einen Zugang zum Internet sondern auch eine Softwarelösung, um die elektronische Post abzurufen, zu lesen, zu bearbeiten und zu speichern. Im weiteren Verlauf des Tages werden Sie wahrscheinlich Texte in einem Textverarbeitungsprogramm, Tabellen in einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellen oder Bilder in einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeiten.
Software begegnet uns ständig und überall
Für alle Tätigkeiten im Arbeits- und Büroalltag kommen mittlerweile die unterschiedlichsten Softwarelösungen zum Einsatz. Software ist grundsätzlich zunächst einmal als ein
Sammelbegriff für alle möglichen ausführbaren Programme und die dazugehörigen Daten zu verstehen. Sie dient ganz allgemein dazu, bestimmte Aufgaben zu erledigen. Dabei werden Prozesse angestoßen und ausgewertet sowie softwaregesteuerte Geräte in ihrer Funktionsweise und Arbeit beeinflusst. Software befindet sich heute nicht mehr nur klassischerweise in Computern, sondern
in allen erdenklichen technischen Geräten: Von der
Kaffeemaschine über die Waschmaschine bis hin zum Smartphone.
Verbreitung und Nutzung – Überlassungsmodelle
Sowohl die Verbreitung als auch die Nutzung von Software unterliegt grundsätzlich dem Urheberrecht. In diesem Zusammenhang haben sich unterschiedliche Überlassungsmodelle etabliert. Dabei lassen sich vier verschiedene Modelle unterscheiden.
Kauf bzw. Verkauf
Der vollständige Kauf bzw. Verkauf einer Software, der eine Überlassung des Quellcodes und der Weiterverbreitungsrechte beinhaltet, kommt praktisch
nur zwischen Unternehmen vor. So etwas findet man in der Regel bei
Auftragsprogrammierungen, wenn also ein Unternehmen einen Dienstleister mit der Programmierung einer Software für den Einsatz im eigenen Unternehmen beauftragt hat, oder beim Verkauf/Erwerb eines Softwareentwicklungsunternehmens.
Nutzungsrechte
Wesentlich typischer ist der Erwerb von Nutzungsrechten. Das heißt, eigentlich wird gar keine Software gekauft, sondern lediglich eine Software-Lizenz,
die ein Nutzungs- und Verwendungsrecht dieser Software enthält. Das heißt, wenn Sie ein
Microsoft Office Paket oder ein Antivirusprogramm erwerben, wird Ihnen nicht der Quellcode und die weiteren Weiterverbreitungsrechte überlassen, sondern Sie erhalten lediglich Microsoft Office Lizenzen bzw. Lizenzen zur Nutzung von Antivirussoftware.
„Software as a Service“
Eine weitere Möglichkeit ist das Modell „Software as a Service“. Dabei wird die Software bei einem Dienstleister „gehostet“ (gespeichert). Auch hier erwerben Sie eine Lizenz, die Sie zur
Nutzung der Software für einen bestimmten Zeitraum oder pro Nutzungseinheit berechtigt. Diese Software kann dann einfach von einem Computer oder im Webbrowser genutzt werden. Bezahlte Inhalte von Online-Games sind ein Beispiel für dieses Modell.
Freie Nutzung
Das vierte Überlassungsmodell wird auch als freie Software, Open Source oder GPL (General Public License) bezeichnet. Die Software kann von jedermann
kostenlos benutzt, beliebig verändert und weiterverbreitet werden. Das Recht dazu unterliegt manchmal gewissen Einschränkungen (beispielsweise durch Nennung des Autors oder die Pflicht, die veränderte Version auch unter dieselbe Lizenz (GPL) zu stellen).
Zwischen den genannten Überlassungsmodellen gibt es noch zahlreiche Zwischen- und Mischstufen.
Software-Lizenzen
Mit dem Erwerb von Software-Lizenzen werden die allermeisten Nutzer – egal ob privat oder beruflich – zu tun haben. Bei einer Lizenz handelt es sich allgemein um eine Erlaubnis etwas zu tun, das ohne diese verboten wäre.
Eine Software-Lizenz ist also die Erlaubnis, Programme und dazugehörige Daten (Software) zu verwenden.Grundsätzlich ist das Ausführen eines Programmes im nicht öffentlichen Rahmen – also privat – nicht verboten und demnach braucht man auch keine Lizenz dafür. Allerdings sind die meisten Computerprogramme urheberrechtlich geschützt. Wollen Sie also beispielsweise das Kaspersky Antivirusprogramm, Microsoft Office Home and Student oder Haufe Steuer Office Gold verwenden, müssen Sie eine entsprechende Lizenz zur Verwendung und Nutzung erwerben. Dabei haben Sie die Möglichkeit, nicht nur eine Software-Lizenz für einen einzelnen Benutzer, sondern auch gleichzeitig Lizenzen für die Nutzung durch mehrere unterschiedliche Anwender zu erwerben. Vor allem im Business-Bereich sind solche Mehrfachlizenzen absolut üblich. Wenn für jeden Mitarbeiter in einem Unternehmen eine Lizenz erworben werden müsste, würden die Kosten ins Unermessliche steigen. Aus diesem Grund bieten viele Software-Unternehmen Lizenzpakete an, welche die Verwendung von 3, 5, 10, 20 oder mehr Nutzern erlauben.
Rechtlich gebunden
Die Software-Lizenzen sind an den Käufer gebunden. Das heißt, wenn Sie privat oder als Unternehmen eine Software „kaufen“, dann dürfen ausschließlich nur Sie bzw. das Unternehmen genau diese Software-Version privat bzw. im Unternehmen verwenden. Der Erwerb einer Software-Lizenz wird in der Regel durch den Kaufbeleg und durch
die notwendige Registrierung bei Erstnutzung durch den Erwerber nachgewiesen. Die Lizenz wird dabei personalisiert.
Eine Vervielfältigung einer Software durch
kopieren („brennen“) auf CD oder DVD
ist gesetzlich verboten und kann und wird von den Software-Unternehmen bzw. Softwareentwicklern in Zusammenarbeit mit den Behörden
strafrechtlich verfolgt. Sicherlich erinnert sich der eine oder andere noch an die Fernseh- und Kinowerbung, wonach Raubkopierer mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und/oder einer erheblichen Geldstrafe rechnen müssen, wenn sie Software (Programme und Daten, zu denen auch Bilder, Musik und Filme gezählt werden) unberechtigter Weise vervielfältigen, weitergeben oder sogar gewerblich vertreiben.
Eingeschränkte Weitergabe
Das heißt also, Sie sollten aufpassen, wenn Sie alte Lizenzen verschenken oder für ein geringes Entgelt (beispielsweise auf eBay oder Amazon) verkaufen wollen. So etwas ist den meisten Fällen nur eingeschränkt und in der Regel mit
Erlaubnis des Lizenzengebers möglich. Liegt eine Erlaubnis oder Einverständniserklärung des Software-Lizenzengebers nicht vor, macht man sich bei einer Weitergabe strafbar.
Was beim Erwerb zu beachten ist
Beim Erwerb von Software-Lizenzen – egal ob im Geschäft oder im Internet – ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Lizenzen immer
direkt vom Hersteller/Lizenzgeber erworben werden. Der Verkäufer im Ladenlokal oder der Betreiber einer Online-Verkaufsplattform ist dabei immer nur ein Mittler zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Nur wenn die Software-Lizenz beispielsweise von Microsoft, Kaspersky, Haufe, Avira, Nikon etc. erworben wurde, darf das Programm anschließend bedenkenlos verwendet werden.
Zur Sicherstellung (
Authentifizierung), das auch wirklich Sie die Software-Lizenzen erworben haben und nutzen möchten, müssen Sie sich als Lizenznehmer bei dem jeweiligen Hersteller/Entwickler anmelden (registrieren). Das gilt sowohl bei einer Einzellizenz als auch bei einer Mehrfachlizenz (im Rahmen einer Beschaffung und Nutzung in einem Unternehmen). Die
Registrierung erfolgt heute meist elektronisch über das Internet. Manche Anbieter ermöglichen zusätzlich auch eine Registrierung per Fax oder auf dem Postweg.
Wer sich nicht als Lizenznehmer registriert, muss damit rechnen, dass die Software nicht im vollen Umfang funktioniert oder sich nach einer mehrtägigen oder mehrwöchigen (in der Regel maximal 30 Tage) Nutzung
nicht mehr verwenden lässt.
Wer beispielsweise MLK Lizenzen, Microsoft Office Lizenzen wie das Microsoft Office Home and Student 2010 erworben hat, dessen Lizenz nur drei Nutzer umfasst, kann nach der vierten Installation zunächst nicht mehr auf die Software zugreifen. Hier wird ein Anruf bei der in Deutschland befindlichen Vertretung des Unternehmens notwendig, um sich manuell für eine weitere Nutzung freischalten zu lassen. Ggf. kann eine solche Freischaltung mit weiteren Kosten verbunden sein. Ähnlich verhält es sich, wenn der Aktivierungscode für die Software – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr auffindbar bzw. verlorengegangen ist.
Online-Redaktion
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