Autor: Online-Redaktion
Entgegen der landläufigen Meinung sind nicht alle Sandalen mit flacher und dünner Sohle Flip-Flops. Im Grunde genommen sind Flip-Flops als Zehenstegsandalen charakterisiert, die aus Kunststoff bestehen. Somit gehören Sandalen aus Leder oder Holz eigentlich nicht in die Kategorie der Flip-Flops. Da jedoch die Hersteller selbst diese Unterscheidung weitgehend ignorieren, sollen im folgenden Kaufberater Damen-Flip-Flops aus verschiedenen Materialien genauer unter die Lupe genommen werden.
Damen-Flip-Flops bestehen also normalerweise aus Kunststoff. Sie sind mit einem Zehensteg ausgestattet, der zwischen dem großen und dem danebenliegenden Zeh hindurchgeführt wird. Daran sind zwei Schrägriemen befestigt, die den Schuh am Fuß halten. Die Riemen bzw. der Zehensteg werden durch ein Loch im Boden der Flip-Flops gesteckt und so von unten her befestigt. Der Boden ist bei Damen-Flip-Flops mit nur 1 bis 2 cm Stärke recht dünn und zudem gerade.
Damen-Flip-Flops können aus den unterschiedlichsten Materialien bestehen. Kennen sollten Sie zumindest die Eigenschaften folgender Varianten.
Kunststoff: Der billige Standard
Per Definition bestehen Flip-Flops aus Kunststoff. Dementsprechend werden Sie in der Auswahl der Händler auch hauptsächlich Kunststoff-Zehentrenner finden. Der Vorteil an diesen Modellen ist, dass sie außerordentlich billig erstanden werden können. Damen-Flip-Flops aus Kunststoff sind relativ weich und biegsam. Allerdings muss Ihnen auch bewusst sein, dass Kunststoff oft stark mit Chemikalien belastet ist.
Holz: Angenehmes Tragegefühl
Flip-Flops aus Holz sind sehr hautverträglich. Zudem nimmt das Holz die Fußwärme auf, so dass Fußschweiß nicht so leicht entsteht. Negativ zu sehen ist allerdings, dass das Holz keine dämpfenden Eigenschaften aufweist, da es auf Druck hin nicht nachgibt. Daher sollten Damen-Flip-Flops aus Holz möglichst nicht ständig getragen werden.
Leder: Natürlich, aber teuer
Damen-Flip-Flops aus Leder bestehen aus einem natürlichen Material, das jedoch relativ teuer ist. Doch dieser Aufpreis lohnt sich, denn Leder nimmt die Fußwärme optimal auf und Fußschweiß wird wirkungsvoll verhindert. Zudem ist das Material schön weich und passt sich optimal der Fußform an. Bei Leder sollten Sie sich allerdings darauf einstellen, dass es abfärben könnte.
Früher waren Zehentrenner für Damen dafür gedacht, den Fuß zu schützen. Sie wurden vorrangig am Strand genutzt, um sich nicht die Fußsohlen im heißen Sand zu verbrennen oder Schnitte durch Scherben und Muscheln zu vermeiden. Auch im Hallen- oder Freibad sind Flip-Flops als „Badelatschen“ gerne gesehen, um sich vor einer Fußpilzinfektion zu schützen. Heutzutage werden Damen-Flip-Flops jedoch vorrangig als Freizeitschuh angesehen und zu Röcken, Kleidern, kurzen oder langen Hosen kombiniert.
Wenn Sie häufig Damen-Flip-Flops tragen, sollten Sie sich Gedanken über die Einflüsse solcher Schuhe auf die Gesundheit machen. Insbesondere sind dabei folgende Aspekte zu bedenken.
Damen-Flip-Flops sollten kein dauerhaftes Schuhwerk sein. Es spricht nichts dagegen, diese Schuhe hin und wieder zu tragen. Als Schuhe, die jeden Tag stundenlang getragen werden, sind sie allerdings eine schlechte Wahl.
Hartnäckig hält sich schon seit Jahren das Gerücht, dass es verboten sei, ohne festes Schuhwerk Auto zu fahren. Darunter fielen dann neben Sandalen oder Pantoffeln natürlich auch Flip-Flops. Doch sind die rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich ein wenig kompliziert. Grundsätzlich besteht kein gesetzliches Verbot, das Damen-Flip-Flops im Auto verbietet. Allerdings gab es in der Vergangenheit Gerichtsentscheidungen, wonach Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachkommen, wenn sie auf festes Schuhwerk verzichten. Dies resultiert aus der Tatsache, dass man mit Flip-Flops leichter von den Pedalen abrutschen kann und dass sich die Zehentrenner mit den Pedalen verhaken können.
In der Konsequenz bedeutet dies: Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist die Kfz-Versicherung grundsätzlich zur Leistung verpflichtet. In der Praxis kommt es allerdings insbesondere hinsichtlich der Begleichung von Vollkasko-Schäden am eigenen Fahrzeug oft zu Problemen mit der Schadensregulierung. Sie müssen allerdings keine Bußgelder im Rahmen normaler Fahrzeugkontrollen befürchten, denn das Tragen von Flip-Flops ist kein Vergehen nach dem Bußgeldkatalog. Im Optimalfall sollten Sie sich einfach ein paar feste Schuhe ins Auto legen. In diese können Sie schnell hineinschlüpfen, wenn Sie wegfahren. Anschließend ziehen Sie einfach wieder die Flip-Flops an.
Für Berufskraftfahrer im Dienst gelten übrigens abweichende Regelungen. Für sie ist festes und geschlossenes Schuhwerk sogar gesetzlich vorgeschrieben.
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